Wann wird das Kind von der Mutter getrennt?

Wann wird das Kind von der Mutter getrennt?

Voraussetzungen der Trennung eines Kindes von der Mutter

Das Bundesverfassungsgericht hat sich in einer Entscheidung vom 22.05.2014 (AZ: 1 BvR 3190/13) mit der Frage auseinandergesetzt, welche Voraussetzungen für die Trennung eines Kindes von der Mutter gegeben sein müssen. Das Gericht hat ausgeführt, dass die Trennung eines Kindes von seiner Mutter eine Kindeswohlgefährdung voraussetzt. Gegen den Willen des Sorgeberechtigten dürften Kinder nur dann von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. Eine Trennung des Kindes von den Eltern muss gerechtfertigt sein. Eine Rechtfertigung der Trennung des Kindes von seinen Eltern ist dann gegeben, wenn das elterliche Fehlverhalten ein derartiges Ausmaß erreicht hat, dass das Kind bei einem Verbleiben in der Familie erheblich gefährdet ist, in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl Schaden zu nehmen.

Kindeswohlgefährdung durch Überbehütung?

Ja. Nach Auffassung des Gerichts kann eine konkrete Gefährdung auch in einem überfürsorglichen „Bemuttern“ gesehen werden, welches das Kind gravierend in seiner Entwicklung hemmt. Wenn ein Kind z.B. von Außeneinflüssen ganz abgeschottet und seelisch völlig abhängig von der Mutter ist mit der Folge, dass es Entwicklungsrückstände oder psychosomatische Erkrankungen aufweist, können die Voraussetzungen einer Trennung des Kindes von seiner Mutter wegen einer Kindeswohlgefährdung gegeben sein.



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