Kanzlei

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Philosophie

Wir, die Kanzlei frankundthiele ● Rechtsanwälte, sind ein moderner, serviceorientierter und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmter Dienstleister im Bereich der Rechtsvertretung. Wir vertreten Unternehmen, Einrichtungen und Privatpersonen im gesamten Bundesgebiet.

Wir sind bekannt für die hohe Qualität unserer Tätigkeiten. Wir arbeiten mit einem Höchstmaß an Einsatzbereitschaft, zielstrebig, ergebnisorientiert, kreativ und transparent. Wir führen Sie, bewerten Risiken, gestalten Konflikte und entwickeln Lösungen. Diese erfordern nicht stets den Klagweg; auf der Grundlage einer präzisen juristischen Prüfung kann sich ergeben, dass eine außergerichtliche Lösung Ihren Interessen am besten entspricht – in wirtschaftlicher und persönlicher Hinsicht. Unvermeidbare Prozesse führen wir für Sie konsequent.

Wir verbinden Fachkompetenz auf neuestem Stand mit langjähriger Praxiserfahrung. Unser Fachwissen bleibt durch Fortbildungsveranstaltungen, durch Erfahrungsaustausch mit Kollegen und durch Kontakte in unseren Netzwerken stets aktuell.

Ihnen kommt zugute, dass wir mit anderen Kollegen und Berufsgruppen kooperieren – lokal, national und auch international.

Wir verfügen über eine moderne Kanzleiausstattung sowie über die neuesten Kommunikationstechniken. Über unsere Onlineverbindungen ist eine zeit- und kostensparende Zusammenarbeit mit unseren Mandanten möglich.

Honorar

Das Honorar hängt von Ihrem konkreten Einzelfall ab; dies besprechen wir mit Ihnen.

Bei der Höhe des Honorars sowie der Zahlungsweise berücksichtigen wir gern auch Ihre individuellen Bedürfnisse.

Für eine Erstberatung berechnen wir bei Privatleuten je nach Inhalt der Beratung eine Vergütung zwischen EUR 50,00 und EUR 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die konkrete Höhe besprechen wir mit Ihnen bei Kontaktaufnahme. Sie bemisst sich insbesondere nach Schwierigkeit, Art, Umfang und Bedeutung der Angelegenheit sowie nach dem Haftungsrisiko.

Für über die Erstberatung hinausgehende Tätigkeiten steht grundsätzlich die Möglichkeit einer Abrechnung des Mandates auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) offen, das die vormals geltende Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) abgelöst hat. Allerdings berücksichtigen die starren Vorgaben des RVG den Zeitaufwand nicht im ausreichenden Maße, sondern bemessen sich überwiegend nach der Höhe des Wertes der Angelegenheit. Dies führt häufig zu unangemessenen und für Sie intransparenten Ergebnissen.

Wir bevorzugen daher die Abrechnung nach Honorarvereinbarung. Auch hier sind allerdings keine festen Sätze bindend. Überwiegend arbeiten wir mit Stunden- oder Pauschalhonoraren. Bei Stundenhonoraren variieren diese in der Regel zwischen EUR 110,00 und EUR 290,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer je Anwaltsstunde. Unsere Abrechnung erfolgt minutengenau. Auch hier richtet sich die Höhe des Honorars nach Schwierigkeit, Art, Umfang und Bedeutung der Angelegenheit sowie nach dem Haftungsrisiko.

Für Dauerberatungsmandate bieten wir auch Pauschalhonorarvereinbarungen an, die monatliche Festhonorare zum Gegenstand haben. Die Höhe richtet sich hierbei insbesondere nach Art und Umfang der Tätigkeit. Auf diesem Weg entsteht Ihre eigene „Rechtsabteilung“