Leistungen

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Rechtsbereiche

Auf dieser Seite finden Sie zu den von uns vornehmlich bearbeiteten Rechtsgebieten des Familienrechts, des Arbeitsrechts, des Verkehrsrechts und des Strafrechts umfangreiche weitere Informationen zu ausgewählten Fragestellungen des jeweiligen Rechtsgebiets.
Für weiterführende Auskünfte stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Familienrecht

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Wir sind seit der Gründung unserer Kanzlei speziell im Familienrecht tätig. Bereits unsere universitäre Ausbildungszeit sowie unsere Ausbildung zum Rechtsanwalt waren durch den Schwerpunkt Familienrecht geprägt. Wir verfügen daher über eine außerordentlich hohe Erfahrung im Familienrecht.

Wir sind für Sie in allen familienrechtlichen Fragen für Sie da. Wir beraten und vertreten Sie

 

  • bei Ehescheidungen nach ausländischem Recht[mehr..]
  • bei Auflösung von eingetragenen Lebenspartnerschaften [mehr..]
  • bei Auflösung von nicht ehelichen Lebensgemeinschaften [mehr..]
  • Vermögensaufteilung anlässlich einer Scheidung und Trennung [mehr..]
  • bei Vaterschaftsfeststellungs- und Vaterschaftsanfechtungssachen [mehr..]
  • und bei allen anderen familienrechtlichen Problemen [mehr..]

Familienrechtliche Angelegenheiten sind zumeist sehr emotionale und nicht selten intime Angelegenheiten. Wir bieten Ihnen eine persönliche und individuelle Beratung in einer vertrauensvollen Atmosphäre. Hierzu sind wir gern bereit, Sie auf Ihren Wunsch auch in den Abendstunden oder am Wochenende zu beraten.

Arbeitsrecht

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Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Fragen des individuellen Arbeitsrechts. Hierzu gehören in erster Linie die Themen

  • Entwurf und Gestaltung von Arbeitsverträgen mit den Kernregelungen
    • Beschreibung der Tätigkeit
    • Arbeitszeit
    • Urlaub
    • Vergütung
    • Sondergratifikationen (Weihnachts- u. Urlaubsgeld, Tantieme, Provisionen, Prämien)
    • Dienstwagenregelung
    • Rechte an Arbeitsergebnissen
    • Wettbewerbsklauseln
    • Ausschlussfristen
  • Abmahnung
  • Kündigung (ordentlich/außerordentlich; personen-, verhaltens-, betriebsbedingt) [mehr …]
  • Änderungskündigung
  • Kündigungsschutz [mehr …]
  • Aufhebungsvertrag
  • Abwicklungsvertrag
  • Abfindung
  • Urlaub und Urlaubsabfindung
  • Lohn und Gehalt
  • Überstunden [mehr …]
  • Mobbing
  • Arbeitszeugnis [mehr…]

Strafrecht

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Die strafrechtliche Vertretung eines Mandanten hat zum Inhalt, das einmal gegen einen Mandanten eingeleitete Strafverfahren mit der geringst möglichen strafrechtlichen Sanktion zu einem Abschluss zu führen. Im Einzelfall kann die Vertretung, wenn der Verteidiger rechtzeitig genug beauftragt wird, auch zum Gegenstand haben, bereits die Eröffnung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zu verhindern. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Mandant nicht zunächst den Gang des Ermittlungsverfahrens durch die Polizei, bzw. die Staatsanwaltschaft abwartet, sondern die Verteidigung zu dem frühst möglichen Zeitpunkt beginnt und nicht erst dann, wenn die Ermittlungen abgeschlossen und die Akte zur Entscheidung über die Anklageerhebung dem Gericht vorgelegt wird.

Gerade im Vorverfahren, dem Verfahren vor Eingang der Akten bei Gericht, bestehen große Möglichkeiten, auf den Gang der Ermittlungen Einfluss zu nehmen und ggf. mit den strafrechtlichen Ermittlungsbehörden den persönlichen Kontakt zu suchen, um das eingeleitete Verfahren entscheidend zu beeinflussen. Die Möglichkeit, das Strafverfahren bereits im Vorfeld einer förmlichen Anklage vor dem Strafgericht und der sodann unvermeidlichen mündlichen Verhandlung entscheidend zu beeinflussen, in dem bereits im Vorverfahren entscheidende Weichen gestellt werden, sollte in keinem Fall vertan werden.

Jugendstrafrecht

Ein besonderes Augenmerk haben wir auf die rechtliche Vertretung von Jugendlichen und Heranwachsenden wegen des Vorwurfs einer Straftat gelegt.

In diesem Bereich erfordert die Verteidigung besondere Kenntnisse im so genannten Jugendstrafrecht, einer besonderen verfahrensrechtliche Materie des Strafrechts.

Für Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis 21 Jahren stehen besondere Verfahrensregeln bei der Beurteilung von Straftaten zur Verfügung, weil bei straffälligen Personen dieser Altersgruppe nicht die hoheitliche Bestrafung, sondern nach dem gesetzgeberischen Willen die erzieherische Einwirkung auf den Betroffenen im Vordergrund steht.

Während auf straffällige Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahre immer das Jugendstrafrecht mit seinen besonderen Verfahrensregeln und seinen besonderen Sanktionen Anwendung findet, hängt es bei den Heranwachsenden im Alter von 18 bis 21 Jahren jeweils von einer konkreten Prüfung im Einzelfall ab, ob auf seine Tat noch Jugend- oder schon Erwachsenenstrafrecht Anwendung findet. Die Anwendung der einen oder anderen Rechtsvorschriften, Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht, kann dabei von entscheidender Bedeutung etwa für die Frage sein, ob Freiheitsstrafe zu verhängen ist oder nicht.