Zieht Ehegatte trennungsbedingt aus, ist der Einzug eines neuen Partners legitim

Zieht Ehegatte trennungsbedingt aus, ist der Einzug eines neuen Partners legitim

Zieht ein Ehegatte trennungsbedingt aus der ehelichen Wohnung aus, kann dieser den Einzug eines neuen Partners des verbleibenden Ehegatten nicht verhindern

– so das Ergebnis einer Entscheidung des Familiengerichts Duisburg-Hamborn vom 01.01.2014 (AZ: 19 F 236/13).

Dieser Sachverhalt lag der Entscheidung zugrunde:

Die Eheleute wohnten vor der Trennung in einer Eigentumswohnung in einem zum Ehevermögen gehörenden Mietshaus. Die Ehefrau trennte sich von ihrem Ehemann und zog aus der ehelichen Wohnung aus. Sie zog in eine unter der Wohnung liegende Eigentumswohnung im selben Hause, um die größere Ehewohnung vermieten zu können. Der Ehemann blieb in der Ehewohnung wohnen und nahm seine Lebensgefährtin auf. Die Ehefrau begehrte, dies zu verhindern.

So entschied das Gericht:

Die Ehefrau kann den Einzug der neuen Lebensgefährtin des Ehemannes in die eheliche Wohnung nicht verhindern. Mit Blick auf die Wohnungsaufgabe seitens der Ehefrau liege keine Beeinträchtigung des eigentumsrechtlichen Mitgebrauchs vor. Wenn aber ein Teilhaber seine Gebrauchsbefugnis nicht ausübe, erwachse daraus für den Anderen auch keine Verpflichtung, sich in dem Umfang seiner eigenen Nutzung einzuschränken. Hieraus folge aus Sicht des Familiengerichts auch die Möglichkeit, die neue Lebensgefährtin mit in die Wohnung aufzunehmen.



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