Ehegattenunterhalt

Ehegattenunterhalt

Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Ehegattenunterhalts, sowohl für die Zeit der Trennung als auch für die Zeit nach Ehescheidung.

Auch hier sind zur Prüfung der Unterhaltsberechtigung des Ehegatten und zur Berechnung der Unterhaltshöhe vorab zahlreiche Punkte zu klären, wie z. B.:

Bei Unterhalt wegen Betreuung eines minderjährigen Kindes:

  • Wie alt ist das betreute Kind?
  • In welchen Lebensumständen befindet es sich?
  • Verfügt der Unterhaltsberechtigte/Unterhaltsverpflichtete über eine Berufausbildung?
  • War der Unterhaltsberechtigte/Unterhaltsverpflichtete früher – ggf. in der Ehe – berufstätig?
  • Muss sich der Unterhaltsberechtigte eigenes Erwerbseinkommen anrechnen lassen?
  • In welcher Höhe muss sich der Unterhaltsberechtigte ggf. Erwerbseinkommen anrechnen lassen?
  • Besitzt der Unterhaltsberechtigte/Unterhaltsverpflichtete eine Erwerbsverpflichtung?
  • Finden die Grundsätze zu fiktivem Erwerbseinkommen Anwendung?
  • Wie ist das Verhältnis von Einkommen und Eigenbedarf des Unterhaltsverpflichteten?
  • Liegt ein sog. “Mangelfall” vor?