Eheverträge

Eheverträge

Ehen sollen ewig halten – so zumindest das gesetzliche Leitbild und der Wille der Eheschließenden. Die Realität sieht jedoch anders aus: Bundesweit wird jede dritte Ehe, in den Großstädten bereits jede zweite Ehe geschieden – und trotzdem ist die ‚Heiratslust’ ungebrochen.
Der Verlauf einer leider unglücklichen Ehe ist den meisten aus dem engen Umfeld oder aus eigener Erfahrung hinlänglich bekannt: Zwei Menschen lernen sich kennen, dann lieben und heiraten. Vertragliche Regeln für den Fall eines Scheiterns kommen einen nicht in den Sinn, sind tabu: „Uns passiert das nicht“. Aus ihrer Ehe gehen Kinder hervor. Ein Ehegatte erzieht und pflegt die Kinder, während der andere einer Erwerbstätigkeit nachgeht und das Familieneinkommen sichert. Der Alltag hält mehr und mehr Einzug, die Partner werden sich fremd. Die ersten Krisen bewältigen die Eheleute noch. Doch dann stellen sie fest, dass ihre Differenzen unüberwindbar sind. Sie lassen sich scheiden und stehen mit einem Mal vor einem schier unüberwindbaren Berg von Fragen: Wer bleibt in der Ehewohnung, wo leben die Kinder, wovon soll ich leben, was ist mit meiner Rente, wer tilgt die Schulden – und wie sollen wir jetzt, nachdem wir uns getrennt haben, eine Einigung erzielen?

Ein Ehevertrag ist hier eine große Hilfe. Selbstverständlich kann ein Ehevertrag nicht vor einer Ehescheidung und den Gründen, die zu ihr führen „schützen“. Doch er kann die Folgen erheblich abmildern und transparent machen und den Eheleuten vermeidbaren „Ärger“ ersparen. Mit einem inhaltlich klaren und fairen Ehevertrag weiß jeder von Beginn an, woran er ist. Ein tragfähiges Fundament für die Jahre nach dem Standesamt sollte aus Gefühl und Verstand bestehen. Dazu gehört auch ein die Interessen beider Parteien angemessen berücksichtigender und dadurch fairer Ehevertrag. In einem Ehevertrag werden unter anderem zumeist unterhaltsrechtliche, vermögensrechtliche und versorgungsrechtliche Folgen einer Ehescheidung geregelt.
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