Kosten

Vergütungsvereinbarungen für Ihre Rechtssicherheit.

Grundsätzlich richtet sich die Vergütung für die anwaltliche Tätigkeit nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Danach sind Gegenstandswerte die maßgebliche Bemessungsgrundlage für die Anwaltsgebühren. Davon ausgenommen sind seit dem 1.7.2006 nur die außergerichtliche Beratung, die Erstellung von Gutachten und die Mediation.

Wir bieten Ihnen davon abweichende Vereinbarungen über die Vergütung an. Fragen zu den entstehenden Rechtsanwaltskosten und Abrechnungsmodellen in Ihrem konkreten Einzelfall erörtern wir mit Ihnen im Rahmen des ersten Beratungsgespräches.

Empfangsraum in unserer Hamburger Familienrechts-Kanzlei

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