Nichtzulassungsbeschwerde im Familienrecht

Nichtzulassungsbeschwerde im Familienrecht

Die Nichtzulassungsbeschwerde im Familienrecht

Um es gleich zu sagen: nein, sie gibt es nicht. Im allgemeinen Zivilrecht hingegen ist sie ein übliches Rechtsmittel.

Was ist die Nichtzulassungsbeschwerde?
Die Nichtzulassungsbeschwerde richtet sich gegen die Nichtzulassung einer Revision. Hat also in allgemeinen Zivilsachen das Berufungsgericht in seiner Entscheidung die Revision nicht zugelassen, ist dagegen die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof eröffnet. Das gilt nicht in Familiensachen. Warum?

Historische Entwicklung

Bis zum Jahr 2000 wurde in Familiensachen danach unterschieden, ob es sich bei der Streitigkeit um einen zivilprozessualen Streitgegenstand handelte oder um einen Verfahrensgegenstand der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Im ersten Fall war das Zivilgericht zuständig mit der Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde. Im zweiten Fall war das Familiengericht zuständig, und der Zugang zur Revision (weitere Beschwerde) war ausschließlich von der Zulassungsentscheidung des Beschwerdegerichts abhängig. Der Gesetzgeber schloss dort aber die Möglichkeit einer Zulassungsbeschwerde bis zum 01.01.2020 aus. Begründung: der Ausschluss dieses Rechtsmittels solle eine Überlastung des Revisions- bzw. Rechtsbeschwerdegerichtes verhindern und eine Gleichbehandlung aller Familiensachen gewährleistet werden.

Ist dieser Zustand aber sach- und zeitgemäß?

Nein! Dieser Zustand ist angesichts der zahlreichen Reformen im Familienrecht, insbesondere des Unterhaltsrechts und des Familienverfahrensrechts, nicht nachvollziehbar. Im Unterhaltsrecht hat es bekanntlich massive Entwicklungen gegeben. Gleiches gilt für den Zugewinnausgleich und den Versorgungsausgleich. Hierdurch sind viele neue Rechtsfragen aufgeworfen worden, die die bis heute nicht (einheitlich) geklärt wurden. Dabei ist eine Einheitlichkeit der Rechtsprechung auf der Grundlage von höchstrichterlichen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes umso dringender, um den Menschen Rechtssicherheit zu geben. Die unterschiedlichen Beantwortungen wesentlicher Rechtsfragen durch die Oberlandesgerichte bringt Rechtsunsicherheit. Dadurch, dass von den Oberlandesgerichten zudem nur sehr zögerlich und regional sehr unterschiedlich von der Möglichkeit der Rechtsmittelzulassung Gebrauch gemacht wird, wird im Ergebnis nicht der Einheitlichkeit und Gleichbehandlung in allen Familiensachen, sondern gerade der Uneinheitlichkeit Vorschub geleistet wurde.

Ziel

Der Deutsche Anwaltsverein setzt sich daher dafür ein, dass wegen der notwendigen Vereinheitlichung der Rechtsprechung, der erheblichen Ausweitung der familiengerichtlichen Verfahren, des notwendigen Gleichlaufs familienrechtlicher und sonstiger zivilrechtlicher Verfahren und wegen der großen Bedeutung der Familiensachen für die Beteiligten die Nichtzulassungsbeschwerde für Familiensachen (wieder) eingeführt wird.



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