Ihre Anwälte
Jens Martin Frank und Stefan Thiele
Wir sind erfahren und kompetent bei der Gestaltung von vorsorgenden Verträgen (Eheverträge), bei der Bearbeitung von Trennungsfolgen und Ehescheidungen, bei Kindes- und Ehegattenunterhalt, Zugewinn (Güterrecht), Vermögensauseinandersetzungen sowie bei Kindesangelegenheiten (Umgang und Sorgerecht), bei Gewaltschutzverfahren und bei der Gestaltung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen.
Wir sind bekannt für die hohe Qualität unserer Tätigkeiten. Wir arbeiten mit einem hohen Maß an persönlichem Einsatz, zielstrebig, ergebnisorientiert, kreativ und transparent, ohne die schützens- und erhaltenswerten familiären Strukturen aus dem Blick zu verlieren.
Wir führen Sie, bewerten Risiken, gestalten Konflikte, zeigen Alternativen auf und entwickeln individuelle Lösungen. Solche individuellen Lösungen erfordern nicht stets den Weg des gerichtlichen Verfahrens; auf der Grundlage einer präzisen juristischen Prüfung kann sich ergeben, dass eine außergerichtliche Lösung Ihren Interessen am besten entspricht – in wirtschaftlicher und persönlicher Hinsicht. Unvermeidbare Verfahren führen wir für Sie konsequent.
Wir verbinden Fachkompetenz auf stets aktuellen Stand mit langjähriger Praxiserfahrung. Unser Fachwissen bleibt durch Fortbildungsveranstaltungen, durch den Erfahrungsaustausch mit Kollegen und durch Kontakte in unseren Netzwerken stets aktuell.
Ihnen kommt zugute, dass wir mit anderen Kollegen und Berufsgruppen zusammenarbeiten – lokal, national und auch international.
Rechtsanwalt Jens Martin Frank
Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsanwalt Stefan Thiele
Fachanwalt für Familienrecht
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