Anderweitige Unterhaltsfragen
Anderweitige Unterhaltsfragen
Es gibt viele weitere Unterhaltsfragen, in denen wir Sie selbstverständlich ebenfalls gern beraten und vertreten. So z. B. bei allen Unterhaltsfragen der nicht mit dem Vater verheirateten Mutter anlässlich der Geburt eines gemeinsamen Kindes. Hierbei sind unterhaltsrechtliche Rangfragen zu beachten sowie Besonderheiten in Bezug auf den Zeitraum des Anspruches und der Höhe.
Darüber hinaus gibt es weitere – selbst unter vielen Rechtsanwälten – unbekannte Ansprüche, wie z.B. der gegen den Vater gerichtete Anspruch auf Bezahlung der Beerdigungskosten der Mutter, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung stirbt, soweit eine Kostenübernahme nicht von den Erben zu erlangen ist.