Wirksamkeit Ehevertrag

Wirksamkeit Ehevertrag

Die Wirksamkeit eines Ehevertrags – nicht immer gegeben!

 

Vielfach stellt sich in der Rechtspraxis die Frage, ob ein geschlossener Ehevertrag rechtswirksam ist.

 

Das OLG Hamm hat in einer Entscheidung vom 22.05.2014 ausgeführt, dass auch dann, wenn die einzelnen Regelungen in einem Ehevertrag akzeptabel seien, sich aus der Gesamtschau eine objektiv bedenkliche Belastung des einen Ehegatten, hier der Ehefrau, ergeben könne, sofern keinerlei Kompensation für den Ausschluss von gesetzlich vorgesehenen Scheidungsfolgen vorgesehen ist, obwohl sich die Ehefrau in erster Linie um die gemeinsamen geplanten Kinder kümmern soll.

 

In dem dortigen Fall war die Ehefrau zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses schwanger. Allerdings wussten weder Sie noch ihr Ehemann etwas von der Schwangerschaft. Das Gericht war der Auffassung, dass dann, wenn keinem Ehegatten bei Vertragsschluss die objektiv bereits vorliegende Schwangerschaft der Ehefrau bekannt war, es an einer für die Annahme der Sittenwidrigkeit erforderlichen, auf einer ungleichen Verhandlungsposition beruhenden einseitigen Dominanz des Ehemannes fehlt.



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