Kitabesuch – immer mehr Kinder werden betreut!

Kitabesuch – immer mehr Kinder werden betreut!
Ob ein Kind fremdbetreut wird oder werden kann, z.B. in einer Kita oder durch eine Tagesmutter, ist für uns Fachanwälte für Familienrecht bei familienrechtlichen Beurteilung von Lebenssituationen und den sich daran anknüpfenden Fragen nach Unterhalt, Umfang von Kindesumgang etc. meist eine wichtige Information.
Wie ist die Rechtslage?
Seit dem 01.08.2013 haben Kinder nach dem ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kita.
Hat sich seither die Zahl der Kita-Kinder erhöht?
Ja, nach den Zahlen des Statistischen Bundesamts ist das der Fall. Danach stieg seither die Zahl der Kita-Kinder bundesweit. Und dieser Trend setzt sich fort, wenn auch nicht mehr so stark wie bisher. So wurden am 1. März dieses Jahres 694.500 Kleinkinder unter drei Jahren in einer Tageseinrichtung oder bei einer Tagesmutter betreut. Dies entspricht einer Zunahme von 4,8 Prozent im Verhältnis zum Vorjahr. In dem Zeitraum von März 2013 bis März 2014 war die Zahl der außer Haus betreuten Kleinkinder noch um 10,6 Prozent gestiegen.
Gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern?
Ja! Nordrhein-Westfalen hatte mit 12,2 Prozent die höchste Zuwachsrate binnen eines Jahres. Aber auch das nördliche Bundesland Schleswig-Holstein holte mit plus 6,7 Prozent auf, dicht gefolgt vom Saarland mit plus 6,6 Prozent.
Der niedrigste Anstieg war in den neuen Bundesländern zu verzeichnen. Eine Ursache hierfür ist leicht ausgemacht: dort waren die Betreuungsquoten bereits sehr hoch.
Welche Einrichtungen werden von Eltern bevorzugt?
Das ist und bleibt die Kita! 85,4 Prozent der außer Haus betreuten Kleinkinder besuchen eine solche. Eine Tagesmutter oder einen Tagesvater besuchen hingegen nur 14,6 Prozent der betreuten Kleinkinder.
Wie ist die Entwicklung?
Die Zahl an Tagesmüttern und -vätern sank von März 2014 bis März 2015, während sich im selben Zeitraum bundesweit die Anzahl von Neugründung von Kitaeinrichtungen, von denen es im März 54.422 gab, um 1,9 Prozent erhöhte.
In unserem Berufsalltag stellen wir Fachanwälte für Familienrecht immer wieder fest, dass dies noch nicht reicht. Insbesondere in Trennungssituationen hängt die Frage nach Handlungsvarianten nicht selten von der Möglichkeit ab, den Nachwuchs in einer Kita oder durch eine Tagesmutter oder -vater adäquat fremdbetreuen zu lassen. So beabsichtigt Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig, den Ausbau voranzubringen und die Qualität zu verbessern und dabei zugleich die Länder und Kommunen zu entlasten, mehr Geld für Personal und Sprachförderung einzusetzen und ab 2016 mit dem Programm „Kita-Plus“ den Ausbau von Betreuungsangeboten in Randzeiten voranzutreiben.
Bleibt zu hoffen, dass das Vorhaben gelingt!