Einkommensminderung durch selbstverschuldeten Arbeitsplatzverlust

Einkommensminderung durch selbstverschuldeten Arbeitsplatzverlust – unterhaltsrechtlich vorwerfbar?
Über diese Frage hatte das OLG Hamburg kürzlich zu befinden (OLG Hamburg, 07.05.2015, 2 UF 82/14).
Ein selbstverschuldeter Arbeitsplatzverlust kann unterhaltsrechtlich vorwerfbar.
Grundsätzlich kann eine Einkommensminderung durch einen selbstverschuldeten Arbeitsplatzverlust unterhaltsrechtlich vorwerfbar sein. Das OLG Hamburg hat aber in seiner Entscheidung betont, dass eine solche unterhaltsrechtliche Vorwerfbarkeit auf schwerwiegende Fälle zu beschränken ist. Selbstverschuldet heißt nicht, dass der Verlust ‚gewollt‘ oder mitbedacht war. So bedürfe es in Fällen eines zwar selbst verschuldeten, aber doch ungewollten Arbeitsplatzverlustes stets einer auf den Einzelfall bezogenen Wertung dahin, ob es sich bei dem Fehlverhalten um ein schwerwiegendes oder nur um ein durch leichteres Verschulden geprägtes Verhalten handelt. Auch müsse nach Ansicht des OLG stets geprüft werden, ob die diesem Verhalten zugrundeliegenden Vorstellungen und Antriebe sich eben auch auf die Verminderung der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit als Folge des Verhaltens erstreckt haben.
Umstände konkret prüfen
Das Ausgangsgericht komme daher also nicht umhin, regelmäßig auch Feststellungen dazu zu treffen, ob bzw. dass sich der Verpflichtete mit seinem Fehlverhalten am Arbeitsplatz bzw. gegenüber seinem Arbeitgeber der Unterhaltsverpflichtung hat entziehen wollen, oder dass ihm jedenfalls bewusst war, dass er infolge seines Verhaltens in seiner unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit Nachteile erleiden könnte.