Die homosexuelle Ehe

Die homosexuelle Ehe

Die homosexuelle Ehe

Soll es sie geben? Soll es sie nicht geben? Die Rede ist von der homosexuellen Ehe. Seit Jahren wird in diesem Punkt in Verbänden gestritten, in der Politik gerungen, in der Gesellschaft diskutiert.

Erst vor wenigen Tagen hat mich meine 15jährige Tochter darauf angesprochen. Sie habe in der Tagesschau gehört, ein homosexuelles Paar könne kein Kind gemeinsam adoptieren, einer der Partner allein aber schon. Auf die Frage meiner Tochter, warum man da unterscheide, fiel mir keine passable Antwort ein.

Ein Blick zurück:

Im Jahre 2001 hat Deutschland, damals unter rot-grüner Regierung, die eingetragene Lebenspartnerschaft für Schwule und Lesben eingeführt. Vielfach wurde in der Folgezeit nachgebessert – meist auf Druck des Bundesverfassungsgerichts, welches mehrfach die rechtliche Benachteiligung homosexueller Paare als grundgesetzwidrig abgemahnt hatte.

Und heute?

Seit 2001 hat sich viel getan: Eingetragene Partnerschaften stehen der Ehe nach dem Ehegattensplitting steuerrechtlich gleich, im Beamtenrecht gibt es eine Hinterbliebenen-Versorgung, es gibt einen Anspruch auf Kinderzuschlag, die Grunderwerbssteuer fällt weg, wenn ein Lebenspartner sein Grundstück an den anderen verkauft etc. Oft also sind homosexuelle Lebenspartnerschaften einer heterosexuellen Ehe schon gleichgestellt – aber eben nur ‚oft‘.

Im Adoptionsrecht blieb die Gleichstellung – im Gegensatz zu einer Reihe europäischer Staaten – bis heute aus. Die gemeinsame Adoption eines Kindes ist rechtlich unzulässig.

Zwar hat sich bereits das Bundesverfassungsgericht mit dieser Rechtslage beschäftigt, aber kein Urteil sprechen müssen. Zu erkennen war aber, dass die Karlsruher Richter die Ungleichbehandlung von Ehen und Partnerschaften bei der Adoption nicht richtig finden.

Nun wurde in der Politik wieder gerungen. Und was hat das Kabinett beschlossen?

Weil die SPD und Union in ihrem Koalitionsvertrag vereinbarten, die rechtlichen Benachteiligungen der Homosexuellen zu beseitigen, hat Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Nur erfolgt mit diesem der große Wurf? Eher nicht. Dieser sieht nämlich nur kleinere Änderungen zur rechtlichen Angleichung von Lebenspartnerschaft einerseits und Ehe andererseits vor. Dort ist an zahlreichen Textstellen der gesetzlichen Vorschriften neben dem Begriff ‚Ehegatte‘ nun auch Begriff ‚Lebenspartner‘ zu lesen.

Entsprechend monieren die Opposition und der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) den Entwurf. Die Linkspartei wirft der Regierung eine nur punktuelle Veränderung vor, ebenso die Grünen, nach denen zur vollständigen Angleichung insgesamt 150 Regelungen in 54 Gesetzen zu ändern wären. Das aber wäre nicht nötig, wenn der bisherige Begriff der Ehe nun auch für schwule und lesbische Paare gelten würde.

Und die Union? Welche Einwände hat sie gegen die ‚Ehe für alle‘?

Ganz einfach: die, die sie schon immer erhoben hat. Sie fühlt sich dem traditionellen Familienbild verpflichtet und folgt der bisherigen Rechtsprechung, welche die Ehe als eine auf Dauer angelegte Verbindung zweier Menschen unterschiedlichen Geschlechts definiert. Und um ‚den Deckel zuzumachen‘, wird dann mit Artikel 6 des Grundgesetzes argumentiert, der gerade die Ehe (und Familie) unter besonderem Schutz stellt.

Und das Bundesverfassungsgericht?

Dieses sagt, dass dieser grundrechtliche Schutz der Ehe allerdings nicht den Umkehrschluss zulässt, andere Formen von Lebensgemeinschaften seien weniger schützenswert.

Wie ist die Haltung der Kirchen?

Der Vatikan entsandte scharfe Kritik am kürzlich irischen ‚Ja‘ für die Gleichstellung und sprach sogar von einer “Niederlage für die Menschheit”.

In der evangelische Kirche scheint man angesichts schwindender Mitgliederzahlen ‚hin-und-hergerissen‘ zu sein: Landesbischof Frank Otfried July betonte, das Familienbild Mann, Frau, Kind sei aktuell das prägende, räumte aber ein, dass man einander liebende Menschen, die in einer verlässlichen Beziehung leben möchten, auch nicht den persönlichen Zuspruch verweigern wolle.

Wie geht es weiter?

In Deutschland mehren sich die Stimmen, die eine Gleichstellung von Ehen und Lebenspartnerschaften fordern – insbesondere nach dem irischen Referendum und dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf. Ginge es nach Thüringen und Rheinland-Pfalz, würden homosexuelle Paare völlig gleichgestellt werden. Nun planen die beiden Bundesländer eine entsprechende Bundesratsinitiative. Es bleibt interessant!



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