Überstunden

Überstunden

In vielen Betrieben werden Überstunden geleistet. Aber immer wieder entstehen dann – in der Praxis schwierige – Streitigkeiten, wenn der Arbeitnehmer eine Überstundenvergütung verlangt.

Grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Bezahlung von Überstunden und Mehrarbeit. Allerdings weisen manche Arbeitsverträge eine Überstundenregelung auf, bei denen diese im angemessen Umfang mit der üblichen Vergütung abgegolten sind.
Soweit in dem Arbeitsvertrag/Tarifvertrag eine konkrete Regelung der Mehrarbeitsvergütung besteht und im Betrieb Arbeitszeiterfassungssysteme eingesetzt werden (z. B. Stechuhr), halten sich die Probleme in Grenzen.
Sehr viel schwieriger wird es aber dann, wenn keine vertragliche Regelung existiert, der Arbeitnehmer nur noch „lose“ sagen kann, wann er welche Überstunden geleistet hat, sich aber schon nicht mehr daran erinnert, wofür er die Überstunden erbracht hat und wer sie angeordnet hat.

Ein Arbeitnehmer muss grundsätzlich genau angeben können, wie lange er vertraglich regulär arbeiten muss, an welchen Tagen er über diese Zeit hinaus gearbeitet hat, wofür er diese Überstunden verwendet und wer diese wie und unter welchen Umständen angeordnet hat. Das hört sich einfach an, ist es aber nicht. Denn in der Praxis wird der Arbeitgeber die Angaben des Arbeitnehmers bestreiten. Dann muss der Arbeitnehmer seine Angaben trotz der Richtigkeit derselben nachweisen. Wenn der Arbeitnehmer dann über vom Arbeitgeber gegengezeichnete Stundenzettel verfügt, ist dies eine große Hilfe. Doch nur wenige Arbeitnehmer lassen sich die Überstunden bestätigen oder machen sich selbst Notizen zu Überstunden. Dann bleiben nur noch Zeugen. Doch welcher Zeuge kann sich noch genau an die Überstunden seines Kollegen erinnern, an den Hintergrund der Überstunden und daran, wer diese angeordnet hat. Zudem: Welcher Zeuge, der selbst Arbeitnehmer ist, sagt gern gegen seinen Arbeitgeber aus?

Verfahren auf Erstattung von Überstundenvergütungen können erfolgreich geführt werden, wenn die Angaben nachgewiesen werden können. Dies wäre ggf. durch einen Rechtsanwalt zu prüfen.

Tipp: Es wird jedem Arbeitnehmer empfohlen, sich Überstunden abzeichnen zu lassen, mindestens aber, sich diese selbst genauestens zu notieren (Datum, Uhrzeit, Name des Anordnenden, Name von Kollegen, die ebenfalls Überstunden leisten oder diese bestätigen können, Ursache für die Überstunden).