Ehescheidungen nach ausländischem Recht

Ehescheidungen nach ausländischem Recht

Die Nationen rücken zusammen. Dies gilt zunehmend auch für Ehen und beschränkt sich nicht nur auf Europa. Denn in immer mehr Ehen sind die Partner unterschiedlicher Staatsangehörigkeit. Dabei finden die Eheschließungen häufig im Ausland statt.

Aber nicht nur die Eheschließung mit einem ausländischen Partner ist schwieriger, auch eine eventuelle Ehescheidung. Haben die Partner unterschiedliche Staatsangehörigkeiten, stellt sich bei einer Ehescheidung stets die Frage nach dem anzuwendenden Recht. Welches Recht bei einer Ehescheidung zur Anwendung kommt, wird im Allgemeinen durch die Vorschriften des internationalen Privatrechts geregelt. Besuchen Sie hierzu unseren Bereich Mandantenbereich/Service. Dort finden Sie einen Zugang zu internationalen Vorschriften, insbesondere zu den EU-Verordnungen „Brüssel I-VO“ und „Brüssel IIa-VO“, die Fragen der Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und Verfahren der elterlichen Verantwortung regeln.

Weiter ist zu prüfen, ob die Scheidung vor einem deutschen Familiengericht möglich ist, was passiert, wenn der andere Ehegatte bereits im Ausland die Ehescheidung beantragt hat, welches Recht das Gericht anwendet – deutsches Recht oder ausländisches Recht, ob deutsche Scheidungsurteile im Ausland bzw. ausländische Scheidungsurteile in Deutschland anerkannt werden, ob es Schwierigkeiten geben kann, wenn ein im Ausland geschiedener Ehegatte in Deutschland wieder heiraten möchte, etc.
Besuchen Sie hierzu auch unseren Bereich Mandantenbereich/Publikationen/Familienrecht.